Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Generalplaner gescheitert: SBL fordert Aufklärung und Transparenz

By admin at 5:00 pm on Thursday, September 11, 2025

Wie wichtig kritische Fragen im Kreistag und den Ausschüssen sind, zeigt sich gerade wieder am Planungsauftrag für den Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort im Kreisgebiet. Hierfür hatte die Mehrheit des Kreistags vor 3 Jahren ein Architekturbüro als Generalplaner beauftragt, auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung. Kürzlich wurde für dieses Planungsbüro ein Insolvenzverfahren eröffnet vom Amtsgericht Kassel eine Indolvenzverwalterin eingesetzt und die Vermögensverwaltung angeordnet.

Diese Entwicklung kommt nicht überraschend. Die SBL-Kreistagsfraktion hatte bereits vor der Auftragsvergabe intensiv recherchiert und gravierende Mängel erkannt. Doch leider entschied die Mehrheit anders. Nun hat die SBL-Fraktion eine schriftliche Anfrage an den Landrat gerichtet und verlangt Aufklärung. Im Folgenden dokumentieren wir diese Anfrage.

“Sehr geehrter Herr Landrat,

am 24.08.2022 hat der Kreistag – auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung – mehrheitlich beschlossen, das Unternehmen „RJ Planungsbüro GmbH & Co KG“ (Kassel/Erfurt) mit der Generalplanung für den Neubau von 7 Rettungswachen und einem Notarztstandort zu beauftragen.
Nun ist durch die „Insolvenzbekanntmachungen“ öffentlich bekannt, dass das Amtsgericht Kassel am 21.07.2025 (Az. 666 IN 225/25 e) eine Vorläufige Insolvenzverwalterin für dieses Unternehmen eingesetzt hat und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet wurde.

Wie auch im Protokoll der Kreistagssitzung vom 24.08.2022 (TOP 10) nachzulesen, hatte die SBL-Kreistagsfraktion gegen diese Vergabeentscheidung erhebliche Bedenken, sowohl gegen die Vergabe an einen Generalplaner überhaupt als auch konkret gegen die Vergabe an dieses Unternehmen. Unsere Fraktion hat in dieser Kreistagssitzung die Aufhebung des Verfahrens und die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens gefordert (was in der gesamten Wahlperiode nur zweimal der Fall war). Wir haben damals die eklatanten Mängel im Bewertungs- und Auswahlverfahren detailliert dargelegt. Der von der Kreisverwaltung eingesetzte Projektsteuerer hatte an der Festlegung der Kriterien und der Bewertung der Angebote einen sehr großen Anteil. Eine Akteneinsicht ergab viele weitere Merkwürdigkeiten und außerdem Zweifel an der Seriösität des Anbieters, ebenso wie eigene Recherchen. So erfüllt das Unternehmen seine Publikationspflichten nur unzureichend, nach dem letzten im „Unternehmensregister“ veröffentlichten Jahresabschluss liegt die Eigenkapitalquote bei nur 0,3%, und ein Gewinn wurde in keinem der vier veröffentlichten Jahresabschlüsse ausgewiesen. Außerdem waren einige Angaben in der Bewerbung offensichtlich unrichtig. Einige weitere Einzelheiten stehen auch in unserer Anfrage vom 26.08.2022.

Leider haben sich unsere damals geäußerten Bedenken nun mehr als bestätigt. Das Ergebnis der vor drei Jahren getroffenen Entscheidung ist desaströs:
• Die Umsetzung der 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans wird mindestens 8 Jahre dauern und sich nun weiter verzögern, so dass die sog. Hilfsfristen noch länger nicht eingehalten werden können.
• Die von der Kreisverwaltung genannten Vorteile für die Beauftragung eines Generalplaners (statt Einzelaufträgen bevorzugt an lokale Unternehmen) sind nicht eingetreten; insbesondere wurden nun doch individuelle statt standardisierter Planungen für die einzelnen Objekte vorgenommen.
• Die Kosten steigen erheblich.
• Der Aufwand für die Baubetreuung in der Kreisverwaltung steigt ebenfalls erheblich.
• Die für eines der Neubauprojekte beschlossene Holzbauweise findet nicht statt.
• Es ist noch nicht geklärt, ob und welche speziellen Beziehungen zwischen Projektsteuerer und Generalplaner es möglicherweise gab.

Daher stellen wir folgende Fragen:
1) Wie ist der weitere Ablauf für die 8 Bauprojekte?
2) Wer übernimmt welche Aufgaben des bisher eingesetzten Generalplaners?
3) Mit welchen weiteren zeitlichen Verzögerungen bei den einzelnen Projekten ist zu rechnen?
4) Mit welchen weiteren Kostensteigerungen ist zu rechnen?
5) Welche Zahlungen wurden bisher an den Generalplaner geleistet, welche erfolgen noch, welche Forderungen gibt es (auch seitens der Insolvenzverwalterin)?
6) Welche Zahlungen wurden bisher an den Projektsteuerer geleistet, welche erfolgen noch, welche Forderungen gibt es?
7) Was unternimmt der Landrat, um die Hintergründe des damaligen Vergabevorschlags aufzuklären?
8) Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen objektive Kriterien für die Auswahl formuliert werden, auch schon für die Vorauswahl?
9) Was unternimmt der Landrat, damit künftig bei ähnlichen Vergabeentscheidungen mehr Transparenz entsteht und damit nicht am Ende nur noch eine von 8 detaillierten Bewerbungen für die abschließende Vergabeentscheidung übrig bleibt?
10) Wer ist bisher und künftig in der Kreisverwaltung dafür zuständig, die wirtschaftliche Seriösität von Unternehmen zu überprüfen, die einen Auftrag im Umfang von mehreren Mio Euro erhalten sollen?
11) Wie stellt sich der Landrat die künftige Zusammenarbeit mit dem Projektsteuerer in diesem Projekt vor?”

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus Leave A Comment »

Was wird aus den Bahnhaltepunkten Oeventrop und Freienohl?

By admin at 4:09 pm on Tuesday, September 9, 2025

In den letzten beiden Jahren sind mehrere Millionen in die Haltepunkte Oeventrop und Freienohl investiert worden. U.a. wurden die Bahnsteige auf 76 cm erhöht, so dass nun barrierefreies Ein- und Aussteigen möglich ist.
Doch nun soll diese Haltepunkte erheblich an Bedeutung verlieren. Denn der für den Schienenpersonenverkehr zuständige Zweckverband NWL und die Deutsche Bahn haben angekündigt, dass die Züge der Linie RE 57 (Dortmund – Warburg/Winterberg) bis auf weiteres dort nicht mehr halten sollen. Grund sind 4 Langsamfahrstellen, die durch marode Bahnbrücken ausgelöst werden (z.B. die Röhrbrücke in Arnsberg-Hüsten). Diese führen zu regelmäßigen Verzögerungen im Fahrplan von 6 bis 8 Minuten, die durch den Ausfall der beiden Halte (teilweise) kompensiert werden sollen.
Der HSK ist in den Gremien des NWL vertreten; leider nicht durch Mitglieder der SBL-Fraktion.
Die SBL hat zu diesem Thema eine schriftliche Anfrage an den Landrat eingereicht, die wir hier auszugsweise samt der Antworten vom 29.08.2025 dokumentieren.

“Sehr geehrter Herr Landrat,
nach aktuellen Berichten der Lokalpresse sollen bald die Züge, die von und nach Dortmund durch den HSK fahren, nicht mehr in den Bahnhöfen Oeventrop und Freienohl halten, also in zwei benachbarten Bahnhöfen im Kreisgebiet. Beide Bahnhöfe wurde vor kurzem aufwendig modernisiert. Gründe für die angekündigte Einschränkung sind mehrere marode Bahnbrücken auf der Strecke, die zu Langsamfahrstellen und damit zu Verzögerungen im Fahrplan führen. Im Ergebnis wird sich dadurch die Qualität des SPNV-Angebots im HSK weiter verschlechtern. Dazu trägt auch die völlig mißglückte Planung für die Sanierung des Elleringhauser Tunnels bei, die für mindestens 8 Jahre zu drastischen Einschränkungen des Bahnverkehrs führen wird.
Die Situation der ÖPNV im Kreisgebiet wird bereits dadurch verschlechtert, dass gerade erst vom Kreistag – auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung – der größte Kahlschlag im Linienbusangebot in der Geschichte des HSK beschlossen wurde (z.B. Linien 382, 391, 335, S50, R74, R21).

Der VCD Hochsauerland hat sich auf seinem letzten Treffen mit der Situation an den beiden Bahnhöfen befasst und folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
a) Brücken schneller sanieren.
b) Einzelne Sanierungsmaßnahmen vorziehen.
c) Parallelstrecke als Umleitung für Röhrbrücke in Hüsten einrichten (Nutzung der vorhandenen WLE-Strecke).
d) Fahrplan von und nach Dortmund anpassen (Wendezeit verkürzen durch spätere Ankunft und frühere Abfahrt).
e) Auch Halte im Bahnhof Wickede ausfallen lassen, als Alternative zum Ausfall der Halte nur in Oeventrop UND Freienohl.

Dazu stelle ich folgende Fragen:
1. Wie waren Landrat und Kreisverwaltung in diese Maßnahme eingebunden?
2. Wie hat sich der Landrat gegenüber NWL und Deutscher Bahn dazu geäußert?
3. Unterstützt der Landrat den Vorschlag des VCD, die Haltausfälle auf Bahnhöfe in den Kreisen Soest und HSK gleichmäßig zu verteilen statt nur im HSK, und was unternimmt er deswegen?
4. Wie steht der Landrat zu den anderen Vorschlägen des VCD Hochsauerland?”

Die Antworten:

“zu Frage 1)
Die Maßnahme wurde erstmalig anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur, Digitalisierung und Tourismus am 23. Juni 2025 bekannt. Ein Vertreter des NWL Nahverkehr Westfalen-Lippe war eingeladen, gemeinsam mit einem Vertreter der RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH zur Röhrtalbahn zu berichten und wies im Nachgang zu diesem Tagesordnungspunkt außerhalb der Tagesordnung kurz auf die Planungen der DB Regio mit Auslassen der Halte auf der RE 57 hin.
Am 30. Juni 2025 erfolgte dann eine formale Information anlässlich der Sitzung der Verbandsversammlung des ZRL Zweckverband Mobilität Ruhr-Lippe in Unna.

zu Frage 2)
Bereits am 23. Juni 2025 wurde dem Vertreter des NWL verdeutlicht, dass zumindest die Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs zur Entlastung der Fahrgäste während der Maßnahme geprüft werden müsse.
Während der Beratung in der Sitzung der Verbandsversammlung des ZRL wurde erneut auf die Notwendigkeit entlastender Maßnahmen hingewiesen und die Geschäftsführerin des NWL, Frau Auffermann, wurde um Koordination entsprechender Abstimmungsgespräche gebeten.
Mit elektronischer Nachricht vom 30. Juli 2025 mit Kopie an die in der ZRL Verbandsversammlung vertretenen Fraktionen wurde der NWL an die angebotenen Gespräche zur weiteren Abstimmung erinnert und um Terminvorschläge gebeten.
Daraufhin hat ein erstes Abstimmungsgespräch mit Vertretern des NWL am 22. August 2025 stattgefunden, dem nun die Prüfung entlastender Maßnahmen durch NWL und DB Regio folgen wird.

zu Frage 3)
Die Forderungen des Hochsauerlandkreises nach Maßnahmen zur möglichen Entlastung werden durch die Fachabteilungen des NWL und der DB Regio geprüft. Hierbei werden die Ein- und Aussteigerzahlen an den verschiedenen Verkehrsstationen, Verknüpfungen zum straßengebundenen ÖPNV sowie die betrieblichen Freiräume für Ersatzkonzepte auf der Schiene und deren Auswirkungen im Kontext der Gesamtsituation im Schienenpersonennahverkehr zu berücksichtigen sein.

zu Frage 4)
Die Obere Ruhrtalbahn ist wichtiges Rückgrat des Nahverkehrsangebotes im Hochsauerlandkreis und in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten und möglichst auszubauen.
Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr ist der NWL. Er hat damit die direkte Zuständigkeit und prüft die optimale Positionierung der Maßnahmen bei einer hohen Komplexität.
Wechselwirkungen mit den Angeboten der Nachbaraufgabenträger sowie des Fernverkehrs sind zu beachten. Hinzu kommt eine immense und kontinuierlich steigende Anzahl von lnfrastrukturprojekten zur Sanierung und Modernisierung des Schienenpersonennahverkehrs im Gesamtraum des NWL mit unterschiedlichen Akteuren für den Betrieb und die Infrastruktur bei begrenzten Planungskapazitäten.”

Fazit:
Die Antworten sind nichtssagend.
Vor allem auf die Fragen 3 und 4 wären wesentlich konkretere Aussagen notwendig gewesen!
Die SBL-Kreistagsfraktion wird dieses Thema und die Vorschläge des VCD in die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses (Wirtschaft und Struktur) am 06.10.2025 einbringen.

Filed under: Verkehrspolitik Leave A Comment »

“Überragendes öffentliches Interesse” gegen “Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen” ???

By admin at 4:11 pm on Tuesday, September 2, 2025

Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil für den Ausstieg aus fossilen Energien. Allerdings scheint nicht immer die richtige Abwägung mit den Belangen des Naturschutzes stattzufinden. Ein drastisches Beispiel dafür liefert die Antwort des Landrats vom 02.09.2025 auf eine schriftliche Anfrage der SBL-Kreistagsfraktion vom 17.08.2025. Wir dokumentieren hier einige der Fragen und Antworten:

Sehr geehrter Herr Landrat,
nach einem Bericht der Lokalpresse vom 15.08.2025 (s. Anlage) wurden am Windsberg (im Briloner Stadtgebiet) während des Schutzzeitraums nach § 39 BNatSchG umfangreiche Rodungsarbeiten für ein Windenergieprojekt vorgenommen. Es handelt sich um ein Projekt der Stadtwerke Brilon;
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Stadtwerke ist der Briloner Bürgermeister.
Durch diese Rodungsaktion erfolgte ein massiver Eingriff in die Brutperiode vieler Vogelarten.

2. Wer hat wann und wie und bei wem die Genehmigung der Rodungsarbeiten beantragt?
“Die PHILMA Ventus Service GmbH & Co. KG hat bei der Unteren Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BlmSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA 08) beantragt. Die Genehmigung wurde am 30.09.2024 erteilt. Sie umfasst als Nebenbestimmung auch die Rodung innerhalb des Zeitraum vom 01 .03. -30.09., sofern vorab durch den ökologischen Baubegleiter ein Brutvorkommen planungsrelevanter Vogelarten ausgeschlossen wird.”

3. Wer ist bei diesem Projekt als sog. ökologischer Baubegleiter tätig, wie, von wem und wann wurde er ausgewählt, über welche Qualifikationen verfügt er, und in welcher Beziehung steht diese Person zu Gesellschaften der Stadt Brilon und zur Kreisverwaltung?
“Das ÖBB ist vom Genehmigungsinhaber beauftragt. Als Fachgutachter kann die UNB die Eignung bestätigen. Die UNB steht in keiner Beziehung zum ÖBB, fordert jedoch, dass dieser grundsätzlich fachlich und unabhängig handelt.”

4. Welche Vogelarten und ihre Brutplätze wurden von dieser Person in dem relevanten Gebiet überprüft, wann, wie und mit welchen Ergebnissen?
“An 12 Terminen zwischen dem 18.03.2025 bis 08.08.2025 wurde eine vollständige Erfassung der Brutvogelarten im Sinne einer Siedlungsdichteuntersuchung (in Anlehnung an Südbeck et al., 2005) durchgeführt und darüber hinaus der Verlauf des Brutgeschehens
dokumentiert. Bis zum 04.07.2025 waren Bruten nachweisbar. Danach kommt der ÖBB zu folgenden Ergebnissen:
• 21.07.25 war das Brutgeschehen überwiegend abgeschlossen, Neuntöter, Baumpieper, Domgrasmücke und Goldammer mit flüggen Jungen noch im Gebiet. Bauflächen WEA 07 komplett und WEA 08 Teilflächen zum Mulchen freigegeben (ein Bereich nördlich der WEA8
• 03.08.25 Zusätzliche Randflächen an WEA 10 und 11 zum Mulchen freigegeben, auch dort keine Bruten mehr.
• 08.08.25 Späte Amsel-Brut nördlich WEA 08 ist ausgeflogen. Freigabe der letzten Teilfläche zum Mulchen.”

6. Welche zwingenden Hindernisse bestanden, mit den Rodungsarbeiten bis zum Ende des gesetzlichen Schutzzeitraums zu warten?
“Dies steht im Sinne des beschleunigten Windenergieausbaus. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2b BNatSchG gelten die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich zugelassen sind. Hierdurch tritt der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen hinter das überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus (§ 2 EEG). Hinsichtlich der besonders geschützten und bestimmten Tier- und Pflanzenarten soll gemäß der Vollzugsempfehlung zu § 6 WindBG anstelle der pauschalen Bauzeitenbeschränkungen insbesondere die ÖBB in Betracht kommt. Diese war vorliegend auch wirksam, da das Brutgeschehen dokumentiert wurde und die Brutplatzbindung planungsrelevanter Arten als aufgelöst gutachterlich festgestellt wurde.”

7. Durch das Verfahren beim OVG in Münster am 02.09.2024 zum „unechten“ Repowering der WEA am NSG Goldbachtal ist bekannt, dass die Kreisverwaltung bei einigen Antragstellern für Windenergieprojekte mit extrem kurzen Bearbeitungszeiten von wenigen Stunden oder Tagen handelt. Auf diese Weise ist keine sorgfältige Prüfung und Abwägung möglich. Diese „spezielle“ Verfahrensweise wurde vom OVG sehr deutlich kritisiert.
Wie und wann hat die Kreisverwaltung hier auf welche und wann und vom wem gestellten Anträge in diesem Projekt reagiert?
“Die Untere Naturschutzbehörde hat am 22.03.2024 negativ Stellung genommen und nach Nachreichung der Antragstellerin vom 08.08.2025 abschließend am 12.09.2024 Stellung genommen. Dieses Vorhaben konnte sachgemäß von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft werden.”

8. Hält der Landrat die in diesem Projekt vorgenommenen Abwägungen zwischen Natur- und Artenschutz einerseits und den Interessen der künftigen Betreiber andererseits für angemessen, und wie begründet er seine Einschätzung?
“Ich halte die vorgenommenen Abwägungen für angemessen. Besonders geschützte Arten wurden berücksichtigt und bei allen Maßnahmen wurde geltendes Recht beachtet.”

9. Welche Unterschiede im Ablauf hätte es gegeben, wenn es sich hier nicht um einen so verwaltungs- und politiknahen Antragsteller bzw. Planer gehandelt hätte?
“Keine. Das Verfahren wurde regulär seitens der Unteren Naturschutzbehörde bearbeitet. Eine Verwaltungs- oder Politiknähe der Philma Ventus Service GmbH & Co. KG war den zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen der Unteren Naturschutzbehörde nicht bekannt.”


Einige Anmerkungen zu den Antworten:

1) Es wurde nicht beantwortet, wer als Ökologischer Baubegleiter tätig ist (Frage 3).
2) Es fehlt eine inhaltliche Antwort, warum man mit der Rodung nicht bis Anfang Oktober warten konnte (Frage 6). Die (fragwürdigen!) Kernsätze lauten: “Dies steht im Sinne des beschleunigten Windenergieausbaus. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2b BNatSchG gelten die Verbote des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie behördlich zugelassen sind. Hierdurch tritt der allgemeine Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen hinter das überragende öffentliche Interesse des Windenergieausbaus (§ 2 EEG).”
3) Es ist völlig unglaubwürdig, dass der Kreisverwaltung die “Verwaltungs- oder Politiknähe” des Antragstellers nicht bekannt gewesen sein soll (Frage 9). Denn die “Philma Ventus Service GmbH & Co. KG” ist eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Brilon, und die Geschäftsadressen sind identisch…
4) Einige Daten können nicht stimmen, wie besonders in der Antwort auf Frage 7 auffällt.
5) Die Antwort auf Frage 7 zum Ablauf in der Kreisverwaltung ist sehr dürftig und völlig unzureichend.

Filed under: Klimaschutz,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on “Überragendes öffentliches Interesse” gegen “Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen” ???

Alternativen zum “Abschalten” zweier benachbarter Bahnhöfe

By admin at 6:09 pm on Sunday, August 24, 2025

Zu den Planungen für die Bahnhöfe Oeventrop und Freienohl hat die SBL-Kreistagsfraktion die folgende Anfrage an den Landrat gestellt:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

nach aktuellen Berichten der Lokalpresse sollen bald die Züge, die von und nach Dortmund durch den HSK fahren, nicht mehr in den Bahnhöfen Oeventrop und Freienohl halten, also in zwei benachbarten Bahnhöfen im Kreisgebiet. Beide Bahnhöfe wurde vor kurzem aufwendig modernisiert. Gründe für die angekündigte Einschränkung sind mehrere marode Bahnbrücken auf der Strecke, die zu Langsamfahrstellen und damit zu Verzögerungen im Fahrplan führen. Im Ergebnis wird sich dadurch die Qualität des SPNV-Angebots im HSK weiter verschlechtern. Dazu trägt auch die völlig mißglückte Planung für die Sanierung des Elleringhauser Tunnels bei, die für mindestens 8 Jahre zu drastischen Einschränkungen des Bahnverkehrs führen wird.

Die Situation der ÖPNV im Kreisgebiet wird bereits dadurch verschlechtert, dass gerade erst vom Kreistag – auf Vorschlag des Landrats und der Kreisverwaltung – der größte Kahlschlag im Linienbusangebot in der Geschichte des HSK beschlossen wurde (z.B. Linien 382, 391, 335, S50, R74, R21).

Der VCD Hochsauerland hat sich auf seinem letzten Treffen mit der Situation an den beiden Bahnhöfen befasst und folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
a) Brücken schneller sanieren.
b) Einzelne Sanierungsmaßnahmen vorziehen.
c) Parallelstrecke als Umleitung für Röhrbrücke in Hüsten einrichten (Nutzung der vorhandenen WLE-Strecke).
d) Fahrplan von und nach Dortmund anpassen (Wendezeit verkürzen durch spätere Ankunft und frühere Abfahrt).
e) Auch Halte im Bahnhof Wickede ausfallen lassen, als Alternative zum Ausfall der Halte nur in Oeventrop UND Freienohl.

Dazu stelle ich folgende Fragen:
1. Wie waren Landrat und Kreisverwaltung in diese Maßnahme eingebunden?
2. Wie hat sich der Landrat gegenüber NWL und Deutscher Bahn dazu geäußert?
3. Unterstützt der Landrat den Vorschlag des VCD, die Haltausfälle auf Bahnhöfe in den Kreisen Soest und HSK gleichmäßig zu verteilen statt nur im HSK, und was unternimmt er deswegen?
4. Wie steht der Landrat zu den anderen Vorschlägen des VCD Hochsauerland?”

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Alternativen zum “Abschalten” zweier benachbarter Bahnhöfe

Die Ziele der SBL

By admin at 7:48 pm on Saturday, August 16, 2025

Für unseren Flyer zur Kreistagswahl am 14.09.2025 haben wir auch die Ziele der SBL zusammengestellt.
Hier ist unsere Übersicht:

Viele gute Gründe SBL zu wählen

Wir fordern Transparenz der Entscheidungen, z.B. durch das Streaming von Sitzungen.
Wir bringen Kompetenz durch viele Sachkundige Bürgerinnen und Bürger in die Ausschüsse
Wir arbeiten eng mit den Vertreterinnen und Vertretern der kreisangehörigen Kommunen zusammen.
Wir machen Vorschläge zur Verringerung der Zugausfälle und Zugverspätungen.
Wir kümmern uns um die Verbesserung der Anschlüsse zwischen Bahn und Bus.
Wir fordern den Erhalt des Busliniennetzes.
Wir fordern günstige Pauschaltarife für Bus und Bahn sowie kostenlose Fahrradmitnahme.
Wir setzen uns ein für bessere Radinfrastruktur.
Wir arbeiten mit vielen Verbänden (NGOs) zusammen.
Wir sind jederzeit offen für Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern
Wir haben immer ein offenes Ohr für Kritik von Bürgerinnen und Bürgern an den kommunalen Verwaltungen.
Wir setzen uns mit gewerkschaftlicher Kompetenz auch für die Mitarbeitenden in den kommunalen Verwaltungen ein.
Wir sind innovativ und kreativ.
Wir bleiben dran an der Einrichtung des Nationalparks Arnsberger Wald.
Wir achten auf den Erhalt von Naturschutzgebieten und Naturdenkmälern.
Wir wollen die Wasserspeicherfähigkeit der Wälder verbessern, z.B. durch das Schwammwaldprojekt.
Wir fordern Verbesserungen beim Tierschutz, z.B. durch effektivere Kontrollen in Mastställen.
Wir fordern die Senkung des Nitratgehalts im Grundwasser.
Wir stimmen für den Strombezug für kreiseigene Gebäude aus regenerativen Energien.
Wir sind für den Erhalt der Berufsausbildungsgänge und der Förderschulen.
Wir kümmern uns um den Erhalt der medizinischen Versorgung und um mehr Kurzzeitpflegeplätze.
Wir kümmern uns um bezahlbare Mieten und Wohnkosten.
Wir halten weiterhin die Errichtung einer Gesamtschule im Kreisgebiet für notwendig.
Wir achten auf Transparenz bei Ausschreibungen und Vergaben.

Spitzenkandidaten-SBL-HSK

Filed under: Kommunalwahl 2025Comments Off on Die Ziele der SBL

Kahlschlag im Busangebot des HSK

By admin at 7:15 pm on Tuesday, July 29, 2025

Vor fast einem Monat hat der Kreistag – auf Vorschlag von Landrat und Kreisverwaltung – den größten Kahlschlag im Busangebot in der Geschichte des HSK beschlossen.
Nun greift auch die Lokalpresse das Thema auf:
Nun berichtet auch die Lokalpresse über den größten Kahlschlag, der in der Geschichte des HSK am Buslinienverkehr erfolgt:
https://www.wp.de/lokales/altkreis-brilon/article409623629/ab-2027-alles-anders-so-veraendert-sich-der-busverkehr-im-hsk.html

Doch leider kommt in dem Artikel nur die Kreisverwaltung zu Wort, die die dort genannten Streichungen (und andere in den vorhergehenden Monaten) initiiert hat un im Kreistag eine große Mehrheit dafür erhielt.
Nicht erwähnt werden in dem WP-Artikel die Argumente der beiden einzigen Fraktionen (SBL und Linke), die im Kreistag gegen das Kürzungsoprogramm der Kreisverwaltung und für den Erhalt des bisherigen Busangebots gestimmt haben. Sie weisen z.B. auf folgende Möglichkeiten hin, wie der HSK mehr Geld für den Busverkehr im Kreisgebiet zur Verfügung hätte:
– Warum zahlt die kreiseigene Busgesellschaft RLG mehr als 2 Mio Euro pro Jahr für ihre Geschäftsführung in Münster? (Der Kreis Unna hat sich gerade davon verabschiedet!)
– Warum zahlt der HSK für den Betriebsverlust der RLG pro Einwohner über die Hälfte mehr als der Mitgesellschafter Kreis Soest?
– Warum wendet der HSK 2 Mio Euro für Elektrobusse auf, die nur im Kreis Soest eingesetzt werden sollen?
– Warum hat das Buslinienangebot im HSK nicht einen höheren Stellenwert als fragwürdige Straßenbauprojekte?

Gegenüber dem Stand vom November 2024 werden nun etwa ein Siebtel der Fahrten des Westfalenbus im Kreisgebiet gestrichen. Mehrere Linien werden ganz oder fast ganz eingestellt. Darunter ist Z.B auch die Linie 335, die den HSK mit dem Bahnhof Finnentrop verbunden hat, so dass die Ruhr-Sieg-Bahnlinie aus dem HSK jetzt nicht mehr erreichbar ist. Nach Willingen (Linie 382) und zwischen Brilon und Marsberg (Linie 391) fahren jetzt fast keine Busse mehr, und auf fast allen Linien (außer im Stadtverkehr Arnsberg und zwischen Neheim-Hüsten und Sundern) entfallen alle Fahrten ab 20 Uhr.

Verkehrswende geht anders…

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Kahlschlag im Busangebot des HSK

West-Ost-Gefälle …

By admin at 11:49 pm on Monday, July 14, 2025

… scheint es im Hochsauerlandkreis zu geben, zumindest wenn es um den Umnang mit Geflüchteten geht.

In der letzten Woche tagte der Briloner Rat. Auf der Tagesordnung stand auch ein Antrag der Bürgerliste, in dem gefordert wurde, die Stadt Brilon solle auf die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete verzichten. Diese Opt-Out-Möglichkeit besteht in NRW; zuständig für die Entscheidung ist alleine die jeweilige Kommune. Bisher haben Städte und Gemeinden mit zusammen etwa 8 Mio Einwohnern sich für Opt-Out und damit gegen die Bezahlkarte entschieden, mit zusammen fast der Hälfte der Einwohner von NRW. Hier findet sich eine aktuelle Liste: https://www.frnrw.de/top/nein-zur-bezahlkarte-ratsbeschluesse-aus-nordrhein-westfaelischen-kommunen.html

Bei der Debatte im Briloner Rat forderte dann die CDU-Fraktion die Einführung des Bezahlkarte. Sie verwies dabei mehrfach auf die AfD. Da scheint diese Fraktion von der AfD getrieben zu werden zu einer AfD-Politik im Rat, ohne dass die AfD im Rat sitzt?
Noch überraschender: Die SPD-Fraktion nahm in diesem Rat die sonst übliche Rolle der CDU ein. Denn auch der Bürgermeister (der für die SPD kandidiert ?!) als auch der SPD-Fraktionsvorsitzende forderten ebenfalls ausdrücklich die Einführung der Bezahlkarte, allerdings ohne Hinweis auf die AfD. Diese Haltung ist sehr ungewöhnlich, denn sonst wurden die vielen Opt-Out-Beschlüsse in NRW mit den Stimmen der SPD, der Linken und der Grünen gefasst… Am Ende gab es nur 4 von 33 Stimmen für den Opt-Out-Antrag.

In der Vorwoche wurde dieses Thema im Rat der Stadt Arnsberg beraten. Dort erklärten die Sprecher sowohl der SPD als auch der Grünen, dass ihre Fraktionen gegen die Einführung der Bezahlkarte sind. Die SBL lehnt sie sowieso ab. Sogar der Sprecher der CDU wies darauf hin, dass nur ein Teil seiner Fraktion “Sympathie” für die Bezahlkarte habe. Und eingebracht wurde dieser Antrag vom Bürgermeister (SPD) selbst.
Was ist in Brilon los???

Hier Auszüge aus der Begründung des Antrags der Bürgerliste:
“1. Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes“ vom 19.12.2024 ermöglicht seit Anfang des Jahres 2025 die Bezahlkarte für die Leistungserbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, im Land wie in den Kommunen. Jede Kommune hat aber die Möglichkeit, die Bezahlkarte in ihrem Gebiet abzulehnen. Dafür enthält das Gesetz eine sog. Opt-Out-Regelung.

3. Die Bezahlkarte für Geflüchtete steht aus unterschiedlichen Gründen bundesweit in der Kritik:
• So kann die Migrationsforschung zeigen, dass die damit verbundene Hoffnung, die Migration von Menschen ohne gültige Einreisepapiere zu beschränken, eher unrealistisch ist. Auch wenn Leistungen nicht mehr bar ausgezahlt und Rücküberweisungen an die Familien oder an „Schlepper“ unmöglich werden, werden sich Menschen weiter auf den Weg machen, weil Stabilität, Schutz vor Verfolgung oder bereits in Deutschland lebende Verwandte wichtigere Migrationsgründe sind – und vor allem die Aussicht, durch reguläre Jobs auch die Familie zu Hause unterstützen zu können.
• NGOs, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen kritisieren eine diskriminierende und integrationshemmende Wirkung: Die Bezahlkarte stigmatisiere geflüchtete Menschen, bevormunde sie in ihrer Lebensführung, erschwere ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und behindere so nicht zuletzt auch die Arbeit der in der Integrationsarbeit Tätigen. „Die beste Bezahlkarte ist das Bankkonto!“
• Auch zahlreiche Kommunalverwaltungen stehen einer Einführung zurückhaltend gegenüber. Sie sehen keine Verwaltungsvereinfachung, sondern erwarten eher Mehrarbeit und höhere Kosten, z.B. in Münster: „Schon seit langem setzt Münster vorrangig auf Geldleistungen – erfolgreich, denn es sind keine Hinweise auf missbräuchliche Handlungen in nennenswertem Umfang erkennbar. Belastbare Hinweise zum Transfer von Leistungen ins Ausland liegen nicht vor. Demgegenüber teilt die Verwaltung die Bedenken vieler Kommunen, dass die Einführung der Karte den bürokratischen und finanziellen Aufwand in die Höhe treiben könnte. Für Münster ist wegen des seit vielen Jahren praktizierten Vorrangs von Geldleistungen keine Lösung absehbar, die den Aufwand nicht erhöhen würde“ (Mitteilung des Sozialamtes für den ASGVA am 19.9.2024).”

Filed under: Bleiberecht für FlüchtlingeComments Off on West-Ost-Gefälle …

Sauerländer Bürgerliste (SBL) kandidiert wieder für den Kreistag

By admin at 2:57 pm on Friday, July 11, 2025

Schon seit 2006 ist die Wählergruppe SBL ununterbrochen im Kreistag vertreten. In allen Ausschüssen des HSK arbeiten Sachkundige Bürgerinnen und Bürger der SBL mit. Mit zahlreichen Organisationen (NGOs) unterhält die SBL Kontakte, vor allem zu Umwelt-, Verkehrs- und sozialen Themen.

Auch bei der Kommunalwahl am 14.09.2025 tritt die Sauerländer Bürgerliste wieder in allen 27 Wahlbezirken des HSK an. Auf den vorderen Plätzen der Reserveliste stehen mit Gerd Stüttgen (Arnsberg), Annette Loos (Brilon) und Lutz Wendland (Meschede) drei aktuelle Ratsmitglieder und der Gewerkschafter Dietmar Schwalm, der ebenso wie Lutz Wendland auch dem jetzigen Kreistag angehört. Um das Amt des Landrats bewirbt sich Dr. Ahmet Arslan aus Meschede.

Spitzenkandidaten-SBL-HSK
(v.l.n.r.: Dietmar Schwalm, Annette Loos, Ahmet Arslan, Lutz Wendland, Gerd Stüttgen)

Die SBL ist unabhängig von allen Parteien und nur im HSK aktiv. Sie setzt sich vor allem für eine soziale, ökologische und demokratische Kommunalpolitik ein. Einige Schwerpunkte der letzten Jahre waren das Bahn- und Buslinienangebot, die Radverkehrsinfrastruktur, der Nationalpark Arnsberger Wald und das Schwammwaldprojekt im Arnsberger Wald, die Mietkosten, die Versorgung mit gesundheitlichen Dienstleistungen und die Transparenz der Politik. Die Arbeit als „Opposition“ im Kreistag gegenüber einer häufig sehr großen „Koalition“ aus CDU, SPD und anderen ist oft herausfordernd, aber ein wichtiger Beitrag zur Demokratie.

Vor allem für soziale Themen und für funktionierende Alternativen zum Kfz-Verkehr gibt es bei anderen Fraktionen nur geringes Interesse. Während z.B. mit dem letzten Fahrplanwechsel die von der SBL wiederholt geforderte Verbesserung der Bahnanschlüsse in Warburg gelungen ist, hat der Kreistag gerade erst den größten Kahlschlag im Buslinienangebot in der Geschichte des HSK beschlossen. Ein vor mehr als zwei Jahren beschlossenes Konzept zur Verbesserung des Radverkehrs wurde bisher nicht umgesetzt. Über Dietmar Schwalm, der bereits in der jetzigen Wahlperiode die SBL im Jugendhilfeausschuss vertritt, möchte die SBL auch weiter die Arbeit des Kreisjugendamtes kritisch begleiten, damit immer ein ausreichendes Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern im Hochsauerlandkreis vorhanden ist.

Klausurtagung-SBL-HSK

Bei der jährlichen Klausurtagung der SBL in Sundern-Stockum ging es diesmal vor allem um die inhaltlichen Schwerpunkte für die nächsten Jahre und um die Vorbereitung des Wahlkampfes. Weitere Infos über die SBL gibt es auf den Internetseiten, bei Facebook und bei Instagram.

Filed under: Kommunalwahl 2025Comments Off on Sauerländer Bürgerliste (SBL) kandidiert wieder für den Kreistag

Kreistag beschliesst über Schwammwaldprojekt und Kahlschlag bei Buslinien; Personalausweis erforderlich

By admin at 8:43 am on Thursday, July 3, 2025

Am Freitag (4. Juli) trifft sich wieder der Kreistag in Meschede zur Sitzung. Beginn ist diesmal bereits um 14:30 Uhr. Auf der Tagesordnung steht u.a. der Beschluss über ein Konzept zum Schwammwaldprojekt. Dieser Tagesordnungspunkt geht zurück auf einen Antrag der SBL-Kreistagsfraktion, durch den Landrat und Kreisverwaltung beauftragt worden waren, dem Kreistag ein solches Konzept vorzulegen. Ziel ist es, die Wasserspeicherfähigkeit des Waldes zu verbessern, indem Gräben u.a. Strukturen, die bisher für einen sehr schnellen Ablauf des Regenwassers sorgen, zurückgebaut werden.

Der Kreis Soest hat bereits ein solches Projekt gestartet. Es läuft dort über 3 Jahre, und insgesamt 46,5 km Entwässerungsstrukturen im Arnsberger Wald werden zurück gebaut. Die Kosten betragen ca. 900.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte aus Bundesmitteln, zu einem Drittel aus Landesmitteln und zu einem Sechstel aus Ersatzgeldern aus dem Bau von Windenergieanlagen, die als Eigenmittel des Kreises gelten. Der Kreistag in Soest hat in seiner Sitzung am 1. Juli dieses Projekt bestätigt, so dass die Fördermittel nun fließen.

Ein weiteres wichtiges Thema im Kreistag in Meschede ist das künftige Buslinienangebot. Die bisher von der Westfalenbus GmbH (Tochterunternehmen der Deutschen Bahn) betriebenen Linien sollen künftig teils von der kreiseigenen Gesellschaft RLG übernommen werden, teils ausgeschrieben werden. Landrat und Kreisverwaltung schlagen drastische Einschnitte im Angebot vor. Gegenüber dem Stand vom Herbst 2024 sollen im mittleren und im östlichen Kreisgebiet etwa 14% der Streckenkilometer entfallen. So wurden bzw. werden die Linien 391 (Brilon – Marsberg) und 382 (Brilon – Willingen) weitgehend eingestellt, viele andere Linien werden erheblich gekürzt. Abends ist bereits gegen 20 Uhr Betriebsschluss. Sogar konkret im Nahverkehrsplan genannte Fahrten (wie z.B. 4 Fahrten am Abend zwischen Meschede und Olsberg) werden gestrichen. Vor einigen Wochen war bereits im Westkreis die Linie 335 eingestellt worden: Sie war die einzige Verbindung zwischen dem HSK und dem Bahnhof Finnentrop an der Ruhr-Sieg-Strecke.
Leider unterstützte im zuständigen Fachausschuss eine Große Koalition, bestehend aus CDU, SPD und Grünen, diesen Kahlschlag im ÖPNV, so dass auch mit einem entsprechenden Beschluss des Kreistags zu rechnen ist.

Eine Verkehrswende sieht aber anders aus. Die SBL hatte mehrere Alternativen vorgeschlagen, um Geld bei der RLG einzusparen. Dazu gehört z.B. die Überprüfung des Finanzierungsschlüssels: Derzeit zahlt der HSK pro Einwohner die Hälfte mehr als der Kreis Soest, der die RLG zusammen mit dem HSK betreibt. Und mehr als 2 Mio Euro werden pro Jahr an die Geschäftsführung der RLG in Münster (WVG) abgeführt; der Kreis Unna seine Vereinbarung mit der WVG gerade gekündigt und kann nun andere, kostengünstigere Lösungen finden.

An die Kreistagssitzung schließt sich im Sitzungssaal ein Festakt zum 50jährigen Kreisjubiläum des HSK an, leider nur für Honoratioren. Den Kreistagsmitgliedern wurden bereits diverse Sicherheitsanforderungen mitgeteilt:
“Bitte halten Sie dazu Ihren Personalausweis bereit.”
“Zum Festakt sind keine Taschen größer als DIN A4 erlaubt.”
“Vor Eintritt in den großen Sitzungssaal finden Kontrollen mit Metalldetektoren statt.”
“Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.”
Den Personalausweis musste man bisher nicht in den Sitzungssaal mitbringen…

Filed under: Landschaftsschutz,VerkehrspolitikComments Off on Kreistag beschliesst über Schwammwaldprojekt und Kahlschlag bei Buslinien; Personalausweis erforderlich

Fahrrad-Demo “Röhrtalradweg jetzt!”

By admin at 8:45 pm on Monday, June 2, 2025

Etwa 70 Radelnde machten sich am 1. Juni bei der Auftaktfahrt für das #stadtradeln2025 auf den Weg durchs Röhrtal, von Hüsten Markt nach Hachen und zurück. Auch Arnsbergs Bürgermeister Ralf Paul Bittner war per Rad zur Begrüßung der Teilnehmer gekommen. In der Pause am Wendepunkt in Hachen sorgte der #vcd für die Getränkeversorgung.

Gruppe-Start
(Foto: Stadt Arnsberg)

Unter den Teilnehmern waren Gerd Stüttgen, Annette Loos und Dietmar Schwalm, die bei der Kreistagswahl am 14.09.2025 auf vorderen Listenplätzen für die SBL kandidieren.
Annette-Dietmar-Gerd-20250601

Auch Politiker anderer Parteien fuhren mit, einige von ihnen aber nur ein Teilstück. Und einige wenige posteten auf ihrer Instagramseite, sie wären mitgefahren, wurden aber nie gesehen…

Der VCD Hochsauerland hatte nicht nur die Demo angemeldet und organisiert, sondern sorgte an der “Wende” in Hachen auch für Getränke. Der ADFC Arnsberg unterstützte die Veranstaltung u.a. durch mehrere Ordner.
Der VCD Hochsauerland hatte bereits im Jahr 2002 ein Konzept für den Röhrtalradweg erstellt; es wurde 2007 ergänzt. Die Präsentation findet sich hier.

Das jährliche dreiwöchige Stadtradeln ist ein aktiver Beitrag zur klimafreundlichen Verkehrswende und eine Werbung für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Unter https://www.stadtradeln.de/arnsberg kann man sich noch für eines der bisher 80 Teams in Arnsberg eintragen, analog für ein Team in einer anderen Gemeinde des HSK.

Filed under: FahrradComments Off on Fahrrad-Demo “Röhrtalradweg jetzt!”

HSK-Kreisdirektor als Verbandsvorsteher abberufen

By admin at 11:35 pm on Friday, May 23, 2025

Der NWL ist der Zweckverband für den Schienenpersonennahverkehr in Westfalen. Er ist somit Besteller für alle Nahverkehrszüge, auch auf der Oberen Ruhrtalbahn. Als Mitglieder gehören dem NWL 19 Kreise an. Sein oberstes beschlussfassendes Organ ist die Verbandsversammlung, die 45 Personen als Mitglieder hat, darunter 22 aus der CDU.

Die trafen sich am 20. Mai in Unna zu einer außerordentlichen Sitzung. Anlass war die Abberufung der Verbandsvorstehers, also des Chefs des NWL. Diese Position hatte seit 4 Jahren der Kreisdirektor der HSK inne. Zwischendurch hatte er allerdings für mehrere Monate die Tätigkeit ganz eingestellt, ohne dass es zu einer Beendigung seiner Amtszeit kam.

Doch es gab gravierende Probleme, über die wir bereits hier berichtet haben. Hauptstreitpunkt war die sog. Konkurrentenklage des Kreisdirektors gegen die bisherige stellvertretende Geschäftsführerin, die als neue Chefin vorgesehen war, dann hauptamtlich. Diese Probleme führten dazu, dass Anfang April etwa 30 Mitglieder der Verbandsversammlung den Antrag auf Abberufung mit ihrer Unterschrift unterstützten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Wartezeit von 6 Wochen bis zur Abstimmung.

Diese Abstimmung fiel eindeutig aus: Alle anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung entschieden sich einstimmig für die Abberufung, aus allen Kreisen und aus allen Parteien. Ein sehr seltenes Ereignis! Der Kreisdirektor der HSK nahm selbst nicht an der Versammlung teil. Der amtierende Vorsitzende der Versammlung kommentierte die Erleichterung über das Ergebnis bei der Bekanntgabe so: “Uns allen ist ein Stein vom Herzen gefallen.”

Direkt nach der Abberufung des bisherigen Verbandsvorstehers setzte die Verbandsversammlung die bisherige stellvertretende Geschäftsführerin Auffermann als neue Geschäftsführerin ein; auch diese Position war vakant. Frau Auffermann ist auch als künftige Verbandsvorsteherin des NWL vorgesehen; dies soll dann hauptamtlich erfolgen.

Für den Kreisdirektor des HSK wird es nun sehr schwierig, den HSK außerhalb des HSK in diversen Angelegenheiten zu vertreten. Allerdings sind Landrat und CDU-Kreistagsfraktion offensichtlich nicht dazu bereit, den Kreisdirektor auch im HSK abzuberufen, wie es die SBL vorgeschlagen hat. Seine Amtszeit läuft bis Ende 2027; es könnte eine für alle Beteiligten sehr herausfordernde Phase werden…

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,VerkehrspolitikComments Off on HSK-Kreisdirektor als Verbandsvorsteher abberufen

Kreise in NRW werden 50 Jahre alt – keine Feier im HSK

By admin at 11:50 am on Monday, May 12, 2025

Zum 01.01.1975 trat in NRW eine Kommunalreform in Kraft. Dabei entstanden auch die heute noch “gültigen” Kreise. Der Hochsauerlandkreis wurde gebildet aus dem Zusammenschluss der 3 Altkreise Arnsberg, Meschede und Brilon, mit einigen Veränderungen: So wurden vom Altkreis Arnsberg die Ämter Warstein und Balve den Kreisen Soest bzw. Märkischer Kreis zugeordnet. Nördlich von Marsberg gab es einige kleinere “Zugewinne” aus Ostwestfalen.

Das 50jährige Bestehen des HSK sollte eigentlich ein Anlass zum Feiern sein, insbesondere auch für die Öffentlichkeit und für die Mitarbeitenden der Kreisveraltung. Das hatte die SBL-Kreistagsfraktion vor einem Jahr angeregt, und der Landrat kündigte in der Kreistagssitzung am 21.06.2024 öffentlich an: “Herr Landrat Dr. Schneider kündigt die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen des Hochsauerlandkreises im Jahr 2025 an. Der Hochsauerlandkreis wird am 18.05.2025 einen „Tag der offenen Tür“ zusammen mit der Kreispolizeibehörde und Radio Sauerland anbieten.” So steht es im Protokoll.

Doch einige Monate später sagte der Landrat die Feier für die Öffentlichkeit und die Mitarbeitenden wieder ab. Nun gibt es nur einen Festakt für Honoratioren, nach der Kreistagssitzung am 04.07.2025. Einwohner*innen und Mitarbeitende werden dazu nicht eingeladen. Schade! Es wäre eine gute Gelegenheit zur Präsentation des Kreises und zur Eigenwerbung gewesen. Im Rahmen der Beratungen des Kreishaushalts 2025 stellte die SBL-Fraktion im Dezember 2024 den Antrag, das Kreisjubiläum doch öffentlich zu feiern: CDU/FDP und SPD lehnten dies ab.

KreisfestSoest2025

Wer am 18.05.2025 ein Kreisjubiläum feiern möchte, muss ins benachbarte Soest fahren. Denn der Kreis Soest veranstaltet am dortigen Kreishaus (in der Nähe des Bahnhofs) von 10 bis 16 Uhr ein umfangreiches und buntes Jubiläumsprogramm:
https://www.kreis-soest.de/kreis-politik/alle-themen/50-jahre-kreis-soest

PlanKreisfestSoest2025

Filed under: Aus Kreistag und KreishausComments Off on Kreise in NRW werden 50 Jahre alt – keine Feier im HSK

Neue Bundesregierung hält vorläufig an den Autobahnplanungen fest

By admin at 7:36 pm on Monday, May 5, 2025

(Aus einer Pressemitteilung der “Gruppeninitiative gegen den Bau der A46″ (GigA) vom 05.05.2025)

‘ In dieser Woche nimmt die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD ihre Arbeit auf. Laut Koalitionsvertrag soll dabei am bestehenden Bundesverkehrswegeplan festgehalten werden. Er enthält über 1300, zum großen Teil verkehrspolitisch unsinnige und ökologisch katastrophale Straßenbauprojekte – darunter auch den geplanten Bau der A 46 zwischen Hemer, Menden und Wickede/Arnsberg, der seit inzwischen fast 50 Jahren im vordringlichen Bedarf des Verkehrswegeplans steht.

„CDU und SPD haben einen Hochrisiko-Vertrag für das Klima und den Naturschutz abgeschlossen. Statt sich klar zu einem neuen Mobilitätsplan mit anderen Schwerpunkten zu bekennen, soll Deutschland Autoland bleiben. Für die A46 heißt das: Die Autobahn bleibt vorläufig weiterhin im Bundesverkehrswegeplan. Ob sie allerdings jemals gebaut wird, ist trotzdem mehr als zweifelhaft. Denn alles spricht gegen sie: die großen Zerstörungen wertvoller Natur- und Naherholungsgebiete, die dramatisch hohen Kosten, die verkehrspolitische Nutzlosigkeit und die Beschlüsse mehrerer betroffener Städte gegen ihren Bau“, bewerten die Sprecher der Gruppeninitiative gegen den Bau der A 46 (GigA 46) die aktuelle Entwicklung.

Der bisherige Bundesverkehrswegeplan, der nun einfach in Gänze übernommen werden soll, beruht auf teils falschen bzw. überholten Annahmen. Viele Straßenprojekte weisen mit aktualisierten Zahlen ein negatives Kosten-Nutzen Verhältnis auf. Das gilt auch für die A46. Laut einer Studie von Greenpeace und der Organisation Transport and Environment sind die inzwischen von 250 auf weit über 700 Millionen Euro gestiegenen Kosten höher als der volkswirtschaftliche Nutzen. Damit ist die A46 nicht nur ökologisch durch die Zerstörung wichtiger Umweltgebiete, sondern auch volkswirtschaftlich ein Verlustgeschäft.

Daran ändert auch die Ende des letzten Jahres vom bisherigen Verkehrsminister Wissing vorgelegte Überprüfung das Verkehrswegeplan nichts. Sie kommt zu der Prognose, dass der Straßenverkehr in den kommenden Jahren weiter steigen wird, lässt aber gleichzeitig jeden politischen Willen und Vorgaben vermissen, um das zu ändern. Stattdessen sollen die Straßen einfach dem Verkehr hinterher gebaut werden. Die neue Bundesregierung scheint das nicht ändern zu wollen. Die GigA fordert daher gemeinsam mit dem bundesweiten Bündnis Verkehrsinitiativen ein Moratorium für den Neu- und Ausbau von Autobahnen und Bundesfernstraßen, den
vorläufigen Stopp jeder weiteren Planungen und die Überprüfung jedes einzelnen Straßenprojekts.

Für die GigA sind nun die Kommunalwahlen im kommenden Herbst von besonderer Bedeutung. „Dabei kommt es darauf an, dass die bestehenden Ratsbeschlüsse gegen die Autobahn in Arnsberg, Wickede und Ense weiter bestehen bleiben. Und in Menden sollte der neue Rat endlich die Vorlage der eigenen Verwaltung beschließen, die sich schon im letzten Jahr aus vielen unterschiedlichen Gründen für eine Beendigung der Autobahn-Planungen ausgesprochen hatte. Das werden wir im Wahlkampf thematisieren“. ‘

Filed under: VerkehrspolitikComments Off on Neue Bundesregierung hält vorläufig an den Autobahnplanungen fest

Korrigiert das Landesverfassungsgericht die Sitzverteilung bei Kommunalwahlen?

By admin at 9:48 am on Tuesday, April 22, 2025

Der Landtag hat ein neues Verfahrens für die Sitzverteilung bei Kommunalwahlen beschlossen, mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen. Es führt zu einer extremen Bevorzugung “großer” Listen gegenüber den kleineren Parteien und Wählergruppen.

Ein einfaches Beispiel mit nur 2 kandidierenden Listen: Nehmen wir an, dass in einem Kommunalparlament 20 Sitze zu vergeben sind und es werden 2.000 Stimmen abgegeben. Für einen Sitz werden also 100 Stimmen benötigt. Eine Liste erhält 1.810, die andere 190 Stimmen von den Wählerinnen und Wählern. Dies ergibt dezimal einen Anspruch auf 18,1 und 1,9 Sitze. Aus den “ganzen” Zahlen ergeben sich zunächst 18 Sitze für die eine und 1 Sitz für die andere Liste. Wer erhält den 20. Sitz? Mathematisch läge es sehr nahe, dass der der kleineren Liste zufällt, und so wäre es auch bei allen bisherigen Wahlverfahren der Fall gewesen. Nun aber soll es anders kommen: Die 10 Stimmen der “großen” Liste erhalten ein viel höheres Stimmgewicht als die 90 Stimmen der kleineren Liste und führen zum weiteren Sitz. Analog verhält es sich, wenn mehr Listen antreten und die Stimmen gleichmäßiger verteilt sind: Für die großen reichen wenige Stimmen zum nächsten Sitz, die kleineren Listen benötigen für einen Sitz die vollen Stimmenzahl.

Das kann nicht gerecht sein. Daher haben fünf Parteien beim Landesverfassungsgericht eine sog. Organklage eingereicht, über die am 8. April vom Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster verhandelt wurde. Die Antragsteller sind die Landesverbände der Partei Volt Deutschland, der Piratenpartei, der Parteien BSW und FDP sowie DIE PARTEI. Sie machen geltend, der Landtag habe ihre Rechte auf Chancengleichheit als politische Partei und auf Gleichheit der Wahl dadurch verletzt, dass er das bisher bei Kommunalwahlen angewendete Sitzungsverteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers durch ein neues Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich (sogenanntes “Rock-Verfahren”) ersetzt hat. Wählergruppen wie die Sauerländer Bürgerliste (SBL) sind leider aus formalen Gründen nicht antragsberechtigt.

In der mündlichen Verhandlung zeigte sich, dass die Vertreter des Antragsgegners (also des Landtags) nur mit Extrembeispielen wie z.B. der Stadt Köln argumentierten: Dort besteht der Rat aus mehr als 90 Mitgliedern, und daher reichten durch Aufrundung bisher geringe prozentuale Stimmanteile für einen Sitz aus. Auch dies hängt aber von der konkreten Situation ab, und in NRW gibt es insgesamt 396 Kommunen und 31 Kreistags. Die mit diesem neuen Verfahren verbundenen Auswirkungen der Abrundung (s. Beispiel oben) wurden nicht bedacht.

Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts soll am 20. Mai in Münster verkündet werden, also mehr als 6 Wochen vor dem Termin, bis zu dem Wahlvorschläge für die Kommunalwahl eingereicht werden müssen.

Filed under: Kommunalwahl 2025Comments Off on Korrigiert das Landesverfassungsgericht die Sitzverteilung bei Kommunalwahlen?

Sauerländer Bürgerliste Arnsberg tritt wieder für die Wahl des Rates der Stadt Arnsberg an und unterstützt Bürgermeister Bittner!

By admin at 12:20 pm on Friday, April 11, 2025

In der letzten Woche fand die voraussichtlich drittletzte Arnsberger Ratssitzung der laufenden Legislaturperiode statt. Seit 2020 gehört Gerd Stüttgen als Vertreter der SBL Arnsberg dem Rat der Stadt Arnsberg an.

Wie er am Rande der Sitzung verlautbaren ließ, wird die SBL Arnsberg auch bei der kommenden Kommunalwahl am 14. September in Arnsberg wieder antreten. Gerd Stüttgen: „Die SBL Arnsberg wird wieder antreten und wir werden auch alle Arnsberger Wahlbezirke mit eigenen Kandidatinnen und Kandidaten besetzen können. Darüber sind wir sehr erfreut. Wir wollen unsere soziale, ökologische und demokratische Politik für unsere Stadt fortsetzen.“

Auf die Frage nach einem eigenen Bürgermeisterkandidaten kommt Stüttgen schnell auf den Punkt: „Wir haben mit Ralf Paul Bittner einen sehr guten Bürgermeister in Arnsberg, mit dem wir bislang gut zusammenarbeiten. Das bedarf aus unserer Sicht überhaupt keiner Änderung. Wir werden Ralf Paul Bittner deshalb bei seiner Kandi-datur um das Bürgermeisteramt unterstützen! Der Bürgermeister ist bürgernah und sachorientiert. Das soll aus unserer Sicht fortgesetzt werden!“

Das Programm der SBL Arnsberg wird sich an den bereits bei der letzten Kommunalwahl relevanten Themen orientieren, da hier vielfach weiter Handlungsbedarf besteht. Dazu gehören z.B. die Verbesserung des Mietwohnungsangebots durch eine kommunale Gesellschaft und – als neues Thema – die Fortsetzung der Bemühungen für die Einrichtung des Nationalparks Arnsberger Wald. Hierzu wird sich die SBL im Mai treffen, diskutieren und beschließen.

IMG-20250402-WA0000
Das Foto zeigt Bürgermeister Ralf Paul Bittner mit dem SBL-Ratsmitglied Gerd Stüttgen.

Filed under: Kommunalwahl 2025Comments Off on Sauerländer Bürgerliste Arnsberg tritt wieder für die Wahl des Rates der Stadt Arnsberg an und unterstützt Bürgermeister Bittner!
Next Page »